Viele Rentnerinnen und Rentner stellen sich die Frage, wie sie bei begrenztem Einkommen mit dem monatlichen Rundfunkbeitrag umgehen können. Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann sich vollständig vom Beitrag entlasten oder zumindest eine Reduzierung beantragen. Welche Möglichkeiten es gibt und was dabei zu beachten ist, erklärt dieser Überblick.
Befreiung vom Rundfunkbeitrag für Bezieherinnen und Bezieher von Grundsicherung
Wer im Ruhestand Grundsicherung im Alter erhält, kann eine vollständige Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen. Der Antrag muss beim Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten eingereicht werden. Benötigt wird unter anderem ein aktueller Bewilligungsbescheid der Sozialbehörde als Nachweis des Leistungsbezugs.
Bereits ab dem ersten Monat der Grundsicherungsbewilligung entfällt der reguläre Beitrag in Höhe von 18,36 Euro monatlich. Für Haushalte bedeutet das eine spürbare Entlastung. Wichtig ist, dass der Antrag form- und fristgerecht eingereicht wird; bei positiver Entscheidung gilt die Befreiung jeweils für die Dauer des Bewilligungszeitraums.
Härtefallregelung bei geringfügiger Einkommensüberschreitung
Nicht jeder Rentner erfüllt die strengen Kriterien für Grundsicherung. Liegt das eigene Einkommen jedoch maximal 18,36 Euro über der maßgeblichen Bedarfsgrenze, besteht die Option eines Härtefallantrags. In diesem Fall muss eine Bestätigung vom Sozialamt beigefügt werden, dass lediglich ein geringer Überschreitungsbetrag einer Grundsicherungsbewilligung entgegensteht. Wird dem Härtefallantrag zugestimmt, kann ebenfalls eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag gewährt werden.
Ermäßigung für Menschen mit Schwerbehinderung
Personen, die im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „RF“ nachweisen können, profitieren von einer Ermäßigung – unabhängig von ihrer Rentenhöhe. Sie zahlen lediglich ein Drittel des regulären Beitrags, also aktuell 6,12 Euro pro Monat. Damit sollen Menschen mit einer entsprechenden gesundheitlichen Einschränkung entlastet werden, ohne dass sie einen vollständigen Beitrag entrichten müssen. Die Ermäßigung ist an keine weiteren Einkommens- oder Vermögensprüfungen gebunden, das Merkzeichen „RF“ reicht als Berechnungsgrundlage.
Rückwirkende Erstattung: Bis zu drei Jahre möglich
Ein weiterer wichtiger Aspekt: Ist der Befreiungs- oder Ermäßigungsantrag nachweislich rückwirkend begründet – etwa weil der Bewilligungsbescheid zur Grundsicherung zu spät ausgestellt wurde oder die Bescheinigung für das Merkzeichen „RF“ verspätet erhoben wurde – kann nach § 4 Absatz 4 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag für bis zu drei Jahre rückwirkend eine Erstattung gezahlter Beiträge beantragt werden. Voraussetzung ist, dass alle notwendigen Unterlagen vollständig eingereicht werden und die jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen für den Zeitraum lückenlos bestanden. Die Auszahlung erfolgt dann nach Prüfung durch den Beitragsservice.
Antragstellung: So funktioniert’s digital und per Post
Um die Befreiung oder Ermäßigung zu beantragen, steht auf der Webseite des Beitragsservice ein Online-Assistent zur Verfügung. Anträge können damit vorbereitet, ausgedruckt und mit allen notwendigen Nachweisen – etwa dem aktuellen Bewilligungsbescheid oder der Kopie des Schwerbehindertenausweises – postalisch eingereicht werden. Während der Bearbeitung empfiehlt es sich, Kopien aller Unterlagen aufzubewahren, da Nachforderungen oder Rückfragen des Beitragsservice möglich sind.
Beitragsbefreiung für Bewohner vollstationärer Pflegeeinrichtungen
Wer dauerhaft in einer vollstationären Pflegeeinrichtung lebt, ist nicht selbst beitragspflichtig, sofern diese gemäß § 2 Absatz 2 Nr. 2 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag als Gemeinschaftseinrichtung gilt. Hier übernehmen die Einrichtungen die Rundfunkbeiträge pauschal. Bewohnerinnen und Bewohner sollten jedoch ihre bisherige Wohnung beim Beitragsservice rechtzeitig abmelden, um zu vermeiden, dass weiterhin der Beitrag für einen privaten Haushalt fällig wird. Wer das nicht beachtet, kann ungewollt doppelt zahlen.
Wichtige Hinweise: Nachweise vollständig einreichen und Fristen beachten
Sowohl bei Erstanträgen als auch bei Folgeanträgen sind vollständige Nachweise entscheidend. Unvollständige Unterlagen führen häufig zu Verzögerungen oder einer Ablehnung des Antrags. Besonders zu beachten sind die jeweiligen Fristen, da ein Anspruch mitunter nur für den Zeitraum ab Antragstellung oder ab Eintritt der Voraussetzungen anerkannt wird. Die Portale der Sozialbehörden und des Beitragsservice halten aktuelle Informationen bereit.
Mit diesen Möglichkeiten steht Rentnerinnen und Rentnern und schwerbehinderten Menschen ein rechtssicherer Weg offen, ihre Pflicht zum Rundfunkbeitrag sozialverträglich zu gestalten. Eine genaue Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen sowie eine lückenlose Antragstellung bringen oft die gewünschte finanzielle Entlastung.