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Steuertipps: Diese Pauschalen senken Ihre Steuerlast ohne Belege

Stefan König

Viele Arbeitnehmer verschenken jedes Jahr bares Geld, weil sie steuerliche Pauschalen nicht vollständig nutzen. Dabei erkennen die Finanzämter eine Vielzahl von Werbungskosten und Pauschbeträgen sogar ohne Belegpflicht an. Wer die wichtigsten Abzugsmöglichkeiten kennt, kann seine Steuerlast deutlich mindern und profitiert sofort von versteckten Vorteilen.

Die Kontoführungspauschale richtig geltend machen

Ein oft vergessener steuerlicher Vorteil ist die sogenannte Kontoführungspauschale. Jedes Jahr dürfen Steuerpflichtige pauschal 16 Euro für Kosten rund um das Gehaltskonto als Werbungskosten abziehen. Dafür verlangt das Finanzamt keinerlei Nachweise. Viele Steuerpflichtige lassen diese Summe jedoch ungenutzt, weil sie die Pauschale in ihrer Steuererklärung nicht eintragen. Insbesondere im Zusammenspiel mit anderen Werbungskosten kann das Gesamtpotenzial so unterschätzt werden.

Arbeitnehmerpauschbetrag und individuelle Werbungskosten abwägen

Der Arbeitnehmerpauschbetrag liegt aktuell bei 1.230 Euro und wird automatisch berücksichtigt. Das heißt: Werbungskosten werden in dieser Höhe ohne Einzelnachweis angesetzt. Doch sobald die tatsächlichen Kosten für Arbeitsweg, Fortbildung oder Arbeitsmittel darüber hinausgehen, lohnt sich das Sammeln und Eintragen zusätzlicher Posten. Wer mehrere Arbeitsplätze hat oder Jobwechsel vollzieht, sollte sorgfältig prüfen, ob sich die detaillierte Angabe lohnt. Denn gerade bei mehreren Jobs oder besonderen Arbeitssituationen kommen schnell zusätzliche Werbungskosten zusammen, die den Pauschbetrag übersteigen.

Homeoffice: Telefon- und Internetkosten pauschal absetzen

Seit einigen Jahren ist der Anteil an Telearbeit und Homeoffice stark gestiegen. Das Steuerrecht trägt dieser Entwicklung Rechnung: Arbeitnehmer im Homeoffice können monatlich pauschal 20 Prozent ihrer Telefon- und Internetkosten als Werbungskosten abrechnen – maximal 20 Euro pro Monat. Einzelnachweise werden nicht verlangt. Trotz dieses Vorteils schöpfen viele Homeoffice-Nutzer das maximale Potenzial nicht aus, weil die Kosten nicht separat erfasst oder die Pauschale übersehen wird. Wer regelmäßig von zu Hause arbeitet, sollte diesen Ansatz unbedingt prüfen und in der Steuererklärung eintragen.

Verpflegungsmehraufwand: Pauschalen bei beruflichen Reisen ausnutzen

Wer dienstlich reist, Meetings außerhalb der Firma wahrnimmt oder an Fortbildungen teilnimmt, kann ohne Einzelnachweis den sogenannten Verpflegungsmehraufwand geltend machen. Ab acht Stunden Abwesenheit pro Tag sind jeweils 14 Euro, bei 24 Stunden sogar 28 Euro abzugsfähig. Die Pauschalen gelten auch bei Bewerbungsgesprächen, berufsbedingtem Umzug oder doppelter Haushaltsführung für die ersten drei Monate. Für die Praxis bedeutet das: Termine und Abwesenheiten dokumentieren – die Verpflegungspauschale kann in Summe den Werbungskostenabzug spürbar erhöhen.

Pflegepauschbetrag für unentgeltliche Pflegeleistungen

Wer eine hilfebedürftige Person unentgeltlich im eigenen oder im Haushalt der Pflegebedürftigen Person betreut, kann einen Pflegepauschbetrag von 600 bis 1.800 Euro ansetzen. Die Höhe richtet sich nach dem festgestellten Pflegegrad. Es ist weder ein detaillierter Nachweis über die Zeitaufwendung noch über entstehende Kosten nötig. Für den Pauschbetrag genügt es, Pflegegrad und Personendaten in der Steuererklärung einzutragen. Dieser Steuervorteil wird insbesondere im familiären Umfeld häufig nicht genutzt, obwohl er unkompliziert und unbürokratisch zu haben ist.

Weitere häufig übersehene Werbungskosten

Neben den genannten Pauschalen gibt es zahlreiche weitere Standardansätze, die ohne großen Aufwand geltend gemacht werden können. Dazu zählen etwa Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Arbeitsmittel bis zu bestimmten Beträgen oder Kosten für Fachliteratur. Auch Beiträge zu Berufsverbänden oder Bewerbungskosten können das steuerpflichtige Einkommen spürbar senken. In Kombination mit den Pauschalen ergeben sich so viele kleine steuerliche Vorteile, die sich am Jahresende summieren.

Gezielte Prüfung lohnt sich

Wer sich regelmäßig mit den eigenen steuerlichen Möglichkeiten auseinandersetzt, kann bestehende Spielräume optimal ausschöpfen. Besonders Arbeitnehmer sollten prüfen, ob abweichend vom Arbeitnehmerpauschbetrag zusätzliche Werbungskosten geltend gemacht werden können. Auch bei Homeoffice-Regelungen und Pflegeleistungen bestehen Potenziale, die ohne großen Aufwand genutzt werden können. Experten empfehlen, einmal im Jahr alle steuermindernden Pauschalen zu überblicken und gezielt in der Steuererklärung einzutragen. So bleibt mehr Netto vom Brutto und finanzielle Möglichkeiten werden konsequent genutzt.

Die genannten Tipps zeigen, dass viele steuerliche Vergünstigungen insbesondere für Arbeitnehmer kaum Bürokratie erfordern. Ob Kontoführungspauschale, Homeoffice-Kosten, Verpflegungspauschalen oder Pflegepauschbetrag – viele dieser Pauschalen können einfach angesetzt werden. Wer sie kennt und gezielt nutzt, verschafft sich einen realen Vorteil bei der Steuererklärung.

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