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YUPASS-System: Medizinische Notfallversorgung für deutsche Urlauber in der Türkei

Dr. Markus Lehmann

Ein Notfall im Ausland stellt Reisende vor große Herausforderungen. Über das YUPASS-System können deutsche Urlauber jedoch eine medizinische Notfallversorgung in der Türkei in Anspruch nehmen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Was ist das YUPASS-System?

YUPASS ist ein Verfahren, das es deutschen Kassenpatienten ermöglicht, im Falle eines medizinischen Notfalls während ihres Türkei-Aufenthalts auf eine Behandlung in zugelassenen Einrichtungen zuzugreifen. Zentral ist dabei eine Anspruchsbescheinigung, die vor Reisebeginn von der Krankenkasse ausgestellt wird. Diese Bescheinigung dient als Nachweis der Versicherung und ist der Schlüssel für die weitere Bearbeitung in der Türkei.

Organisation vor Reiseantritt

Vor dem Abflug sollte Kontakt mit der eigenen Krankenkasse aufgenommen werden, um die erforderliche Anspruchsbescheinigung anzufordern. Ohne dieses Dokument ist der Zugang zum YUPASS-System nicht möglich. Es empfiehlt sich, frühzeitig an diese Formalität zu denken, damit alle Unterlagen vollständig und rechtzeitig vorliegen.

Erhalt der YUPASS-Nummer in der Türkei

Mit der ausgestellten Anspruchsbescheinigung müssen sich Patienten vor Ort an eine SGK-Zweigstelle wenden. Dort wird die YUPASS-Nummer vergeben, die für die Inanspruchnahme medizinischer Leistungen in Zusammenhang mit dem deutschen Versicherungsschutz zwingend notwendig ist. Die SGK (Sosyal Güvenlik Kurumu) ist die staatliche Sozialversicherungsanstalt der Türkei und kooperiert mit bestimmten Kliniken.

Leistungsumfang und Kostenübernahme

Der Versicherungsschutz über YUPASS greift ausschließlich bei medizinisch notwendigen Notfallbehandlungen, die unbedingt innerhalb von 24 Stunden durchgeführt werden müssen. Routineuntersuchungen, chronische Leiden oder planbare Eingriffe sind davon ausgenommen und werden nicht erstattet. Reisende sind verpflichtet, alle nicht gedeckten Leistungen – einschließlich weiterführender Diagnostik oder Komfortleistungen – selbst zu begleichen.

Kostenstruktur in SGK-Partnerkliniken

In Partnerkliniken der SGK werden die anfallenden Kosten nach festgelegten Sätzen abgerechnet. Laut Regelung dürfen diese Sätze um bis zu 200 Prozent über den Basistarifen liegen. Dieser Mehrbetrag geht jedoch zu Lasten des Patienten; nur der Grundbetrag wird durch die gesetzliche Krankenversicherung übernommen. So entstehen je nach Leistung und Klinik gegebenenfalls erhebliche Zusatzkosten für deutsche Urlauber.

Einschränkungen und bürokratische Hürden

Das Verfahren zur Nutzung des YUPASS-Systems ist mit nicht unerheblichen bürokratischen Herausforderungen verbunden. Beispielsweise sind die Bearbeitungszeiten in den SGK-Zweigstellen unterschiedlich, Formulare meist auf Türkisch und der Abstimmungsaufwand hoch. Das birgt das Risiko, dass im Ernstfall nicht sofort alle erforderlichen Leistungen verfügbar sind. Außerdem wird nicht jeder medizinische Notfall als ausreichend dringlich anerkannt, was dazu führen kann, dass Patienten auf Teilen der Kosten sitzen bleiben.

Empfehlung: Private Auslandskrankenversicherung abschließen

Obwohl das YUPASS-System eine wichtige Grundabsicherung bietet, raten sowohl die Deutsche Botschaft als auch zahlreiche Experten dazu, zusätzlich eine private Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Diese Versicherungen übernehmen typischerweise sämtliche Kosten im Rahmen medizinischer Notfälle – ohne die genannten Beschränkungen und Verwaltungswege. So ist im Ernstfall eine reibungslosere und umfassendere Versorgung gewährleistet. Daher sollte beim Reiseantritt in die Türkei immer sowohl an die YUPASS-Dokumente als auch an ergänzenden Versicherungsschutz gedacht werden.

Fazit: Wertvolle Absicherung mit wichtigen Einschränkungen

Das YUPASS-System stellt für deutsche Urlauber eine Möglichkeit dar, im Urlaubsland Türkei auf eine medizinisch notwendige Notfallversorgung zurückzugreifen, sofern die Bedingungen erfüllt und das Verfahren korrekt eingehalten werden. Die Grenzen der Leistung sowie die bestehende Bürokratie machen jedoch einen zusätzlichen privaten Schutz nahezu unerlässlich.

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